Zeitmietvertrag – Baumaßnahmen
34,00 €
inkl. 19 % MwSt.
Befristeter Mietvertrag für Wohnraum nach § 575 BGB für Vermieter, die das Gebäude nach Ablauf abreißen, umbauen oder grundlegend sanieren wollen – anwaltlich erstellt und sofort ausfüllbar.
- Word-Datei mit Ausfüllfeldern und PDF
- Befristungsgrund Baumaßnahmen mit Ankreuzfeldern und Freitext
- Ausfüllhilfe mit Formulierungsbeispielen (so geht es / so nicht)
- Checkliste für das Ende der Mietzeit
- Stand: Oktober 2026 · Version 1.0
Beschreibung
Für wen ist die Vorlage?
Für Vermieter, die eine Wohnung bis zum Beginn einer größeren Baumaßnahme vermieten wollen: Abriss, Kernsanierung oder ein Umbau, der mit einem Mieter in der Wohnung erheblich erschwert wäre. Das Mietverhältnis endet zum vereinbarten Datum, ohne dass Sie kündigen müssen.
Nicht geeignet für: Übliche Modernisierungen oder Renovierungen, die der Mieter dulden muss, Gewerberäume und Ferienwohnungen.
Das ist enthalten
- Mietvertrag als Word-Datei (.docx) mit anklickbaren Ausfüllfeldern und als PDF
- Ausfüllhilfe (7 Seiten) mit Erläuterungen zu allen wichtigen Paragraphen und einer Checkliste vor dem Vertragsschluss
- Aktualisierung: Ändert sich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf das Gesetz so, dass die Vorlage angepasst werden muss, erhalten Sie die neue Fassung kostenlos per E-Mail.
Was der Vertrag regelt
Mietsache und Schlüssel · Mietzeit und Befristungsgrund nach § 575 BGB · Miete und Betriebskosten · Änderung der Miete nach den gesetzlichen Vorschriften · Zahlung und Kaution · Aufrechnung · Gebrauch der Wohnung, Tierhaltung, Untervermietung · Anzeigepflichten und Haftung · Erhaltung und bauliche Veränderungen · Kleinreparaturen · Schönheitsreparaturen (nach aktueller BGH-Rechtsprechung) · Zutritt des Vermieters · Kündigung und Rückgabe · mehrere Mieter · Meldepflicht
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Zeitmietvertrag kurz erklärt
Wohnraum darf nur befristet vermietet werden, wenn einer der drei Gründe des § 575 BGB vorliegt und der Vermieter ihn bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Diese Vorlage ist auf geplante Baumaßnahmen zugeschnitten: Die Maßnahme muss rechtlich zulässig und so umfangreich sein, dass ein fortbestehendes Mietverhältnis sie erheblich erschweren würde. Die Ausfüllhilfe zeigt, wie Sie die Maßnahme ausreichend konkret beschreiben.
Häufige Fragen
Brauche ich schon eine Baugenehmigung?
Nicht zwingend bei Vertragsschluss. Die Maßnahme muss aber in zulässiger Weise geplant, also genehmigungsfähig sein. Nennen Sie im Vertrag den Stand der Genehmigung.
Was passiert, wenn sich der Bau verzögert?
Der Mieter kann dann eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verzögerung verlangen.
Kann ich den Vertrag mehrfach verwenden?
Ja. Sie dürfen die Vorlage für Ihre eigenen Mietverhältnisse beliebig oft verwenden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung ist nicht erlaubt.
Mit welchem Programm kann ich die Datei bearbeiten?
Am besten mit Microsoft Word, dort funktionieren die Ausfüllfelder und Kästchen. In Pages oder LibreOffice lässt sich die Datei ebenfalls öffnen und bearbeiten; die Felder erscheinen dort als normaler Text.
Ist die Vorlage aktuell?
Sie entspricht der Rechtslage im Oktober 2026. Den Stand finden Sie auf dem Deckblatt und in der Fußzeile. Ändert sich innerhalb von zwölf Monaten nach Ihrem Kauf das Gesetz so, dass die Vorlage angepasst werden muss, erhalten Sie die neue Fassung kostenlos.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Mit dem Kauf kommt kein Mandat zustande. Wenn Sie eine Prüfung im Einzelfall wünschen, buchen Sie den Anwalts-Check.
Ihr Ansprechpartner
Die Vorlage wurde von Rechtsanwalt Aydin Aras, Karlsruhe, erstellt. Sie möchten Ihren ausgefüllten Vertrag prüfen lassen? Mit dem Anwalts-Check sieht Rechtsanwalt Aras ihn zum Festpreis durch. Der Anwalts-Check wird über die Kanzlei beauftragt und abgerechnet.
Rechtliche Hinweise
Digitaler Inhalt zum sofortigen Download. Mit dem Kauf erwerben Sie ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht, die Vorlage für eigene Vertragsverhältnisse zu nutzen. Die Vorlage ist ein Muster und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Hinweise zum Widerrufsrecht finden Sie in der Widerrufsbelehrung.





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